Employee Cost Estimator

Der Employee-Cost-Rechner schätzt die gesamten Arbeitgeberkosten eines Beschäftigten auf Basis des Bruttogehalts und eines von Ihnen gewählten Zuschlags für Arbeitgeberabgaben sowie weitere beschäftigungsbezogene Kosten. Der Prozentsatz wird bewusst als Eingabe behandelt, weil tatsächliche Nebenkosten von Land, Versicherungsstatus, Leistungen, Unternehmenspraxis und individueller Situation abhängen. Das Ergebnis eignet sich für Budget- und Szenarioplanung, ersetzt aber keine Lohnabrechnung oder verbindliche arbeits- und steuerrechtliche Berechnung.

Eingaben

%
Ergebnis
Geschätzte Arbeitgeberkosten pro Jahr
Zusätzliche Kosten
Pro Monat

1. Bruttogehalt eingeben

Tragen Sie das vereinbarte jährliche Bruttogehalt ein.

2. Zuschlag festlegen

Geben Sie Ihren Planungsprozentsatz für Arbeitgeberabgaben, Benefits und sonstige direkte Beschäftigungskosten ein.

3. Gesamtkosten prüfen

Der Rechner addiert den prozentualen Zuschlag zum Bruttogehalt und zeigt zusätzlich einen Monatsdurchschnitt.

Arbeitgeberkosten = Bruttogehalt × (1 + Zuschlag / 100)

Der Zuschlag ist eine frei wählbare Planungsannahme. Er stellt keinen gesetzlichen Pauschalsatz dar.

Was das Ergebnis bedeutet

Das Ergebnis ist ein Budgetwert für die direkten jährlichen Beschäftigungskosten auf Basis Ihrer Annahmen.

Konkrete Lohnnebenkosten und Pflichten unterscheiden sich je nach Rechtsraum und Beschäftigungsverhältnis.

Gegeben: 60.000 € Jahresbruttogehalt und 22 % Planungszuschlag.

Berechnung: 60.000 × 1,22 = 73.200 €.

Ergebnis: Geschätzte Arbeitgeberkosten: 73.200 € pro Jahr beziehungsweise 6.100 € im Monatsdurchschnitt.

Ist der Zuschlag ein gesetzlicher Satz?

Nein. Er ist eine frei wählbare Annahme für Ihre Planung und muss an die tatsächlichen Arbeitgeberkosten angepasst werden.

Welche Kosten kann ich im Zuschlag berücksichtigen?

Je nach Zweck etwa Arbeitgeberabgaben, Versicherungen, Benefits oder andere direkte personengebundene Kosten.

Soll ich Arbeitsplatz- und IT-Kosten einbeziehen?

Wenn Sie Vollkosten planen möchten, können solche Kosten separat oder über einen erweiterten Zuschlag berücksichtigt werden. Für reine Payroll-Kosten sollten sie getrennt bleiben.

Warum teilt der Rechner durch zwölf?

Der Monatswert ist lediglich ein Durchschnitt der Jahreskosten und berücksichtigt keine abweichenden Zahlungszeitpunkte oder Sonderzahlungen.

Ist das Ergebnis für die Lohnabrechnung geeignet?

Nein. Für verbindliche Abrechnung müssen die tatsächlich geltenden gesetzlichen und individuellen Parameter verwendet werden.