Freelancer Tax Estimator

Der Freelancer-Steuerschätzer berechnet aus Jahresumsatz, abzugsfähigen Betriebsausgaben sowie frei wählbaren Schätzsätzen für Einkommensteuer und sonstige persönliche Abgaben eine grobe Rücklage. Er verwendet bewusst keine pauschale gesetzliche Steuerquote, weil die tatsächliche Belastung von Gewinnhöhe, persönlicher Situation, Rechtsform, Versicherungsstatus und weiteren Faktoren abhängt. Für Deutschland weist das Bundesfinanzministerium für 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 € aus; die konkrete Einkommensteuer folgt jedoch dem individuellen Tarif und weiteren steuerlichen Regeln.

Eingaben

%
%
Ergebnis
Geschätzte Gesamt-Rücklage
Geschätzter Gewinn
Einkommensteuer-Rücklage
Sonstige Abgaben

1. Umsatz erfassen
Tragen Sie Ihren erwarteten Jahresumsatz ohne persönliche Entnahmen ein.

2. Betriebsausgaben ansetzen
Verwenden Sie nur Ausgaben, die Sie für Ihre eigene Schätzung als abzugsfähig berücksichtigen möchten.

3. Steuersatz schätzen
Geben Sie einen persönlichen Durchschnittssatz ein, den Sie aus einer Steuerberechnung oder Beratung ableiten.

4. Weitere Abgaben ergänzen
Hier können Sie beispielsweise geschätzte persönliche Vorsorge- oder sonstige einkommensbezogene Belastungen als Planungsquote einbeziehen.

5. Rücklage interpretieren
Das Ergebnis ist eine Budgetreserve, nicht die amtliche Steuerfestsetzung.

Gewinn = max(0, Jahresumsatz − Betriebsausgaben); Rücklage = Gewinn × (Einkommensteuersatz + sonstige Abgabenquote) / 100

Was das Ergebnis bedeutet

Die Ausgabe zeigt, wie viel Sie bei den von Ihnen gewählten Quoten zurücklegen könnten. Sie bildet weder den deutschen Einkommensteuertarif noch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Sozialversicherung automatisch rechtsverbindlich ab.

Unverbindliche Schätzung; keine Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Ihre persönliche steuerliche Situation.

Gegeben: 80.000 € Umsatz, 20.000 € Betriebsausgaben, 25 % geschätzte Einkommensteuer und 15 % sonstige Abgaben.

Berechnung: Gewinn = 60.000 €; Steuer-Rücklage = 15.000 €; sonstige Abgaben = 9.000 €.

Ergebnis: Gesamt-Rücklage = 24.000 €.

Warum verwendet der Rechner keinen festen deutschen Steuersatz?

Die persönliche Einkommensteuer ist progressiv und hängt von mehreren Merkmalen ab. Ein fester Satz wäre für viele Fälle irreführend.

Ist der Grundfreibetrag von 12.348 € für 2026 bereits eingerechnet?

Nein. Der Rechner nutzt bewusst Ihre eigene Durchschnittsquote. Für eine amtlichere Berechnung sollte der aktuelle BMF-Steuerrechner oder steuerliche Rat herangezogen werden.

Sind Umsatzsteuer und Gewerbesteuer enthalten?

Nein, nicht automatisch. Solche Steuerarten hängen von Tätigkeit und Situation ab und sollten separat kalkuliert werden.

Was passiert, wenn die Ausgaben höher als der Umsatz sind?

Der geschätzte Gewinn wird in diesem einfachen Modell auf 0 € begrenzt; daraus entsteht keine negative Steuer-Rücklage.

Kann ich den Rechner für monatliche Rücklagen nutzen?

Ja. Teilen Sie die Jahres-Rücklage durch 12, wenn Sie eine gleichmäßige monatliche Budgetreserve planen möchten.