Einkommensteuer-Schätzer

Dieser Rechner schätzt die tarifliche deutsche Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 2026. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Der Rechner bildet den Grundtarif nach § 32a EStG ab und eignet sich für eine schnelle Plausibilitätsprüfung. Sonderregeln, Abzüge, Progressionsvorbehalt, Kirchensteuer und individuelle Steuerfälle sind nicht vollständig enthalten.

Zu versteuerndes Einkommen

Ergebnis
geschätzte tarifliche Einkommensteuer 2026
Effektiver Steuersatz
Nach Einkommensteuer
  1. Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
  2. Der Rechner ordnet den Betrag der passenden Tarifzone 2026 zu.
  3. Prüfen Sie Steuerbetrag, Effektivsatz und verbleibenden Betrag.
ESt 2026 nach § 32a EStG: 0 € bis 12.348 €; danach gesetzliche Progressionsformeln; 42 % ab 69.879 €; 45 % ab 277.826 €.

Was das Ergebnis bedeutet

Das Hauptergebnis ist die tarifliche Einkommensteuer nach Grundtarif auf das eingegebene zu versteuernde Einkommen.

Nicht enthalten sind insbesondere Kirchensteuer, individuelle Freibeträge außerhalb des bereits ermittelten z.v.E., Progressionsvorbehalt und Sondertarife.

Gegeben: z.v.E. 50.000 €.

Berechnung: z = (50.000 − 17.799) / 10.000 = 3,2201. Steuer = (173,10 × 3,2201 + 2.397) × 3,2201 + 1.034,87.

Ergebnis: rund 10.548 € tarifliche Einkommensteuer.

Ist Bruttoeinkommen dasselbe wie zu versteuerndes Einkommen?

Nein. Das zu versteuernde Einkommen entsteht erst nach steuerlich relevanten Abzügen und ist die Bemessungsgrundlage für den Tarif.

Gilt der Rechner für Ehepaare mit Splittingtarif?

Nein, diese Version nutzt den Grundtarif. Bei Zusammenveranlagung kann das Splittingverfahren zu einem anderen Ergebnis führen.

Ist der Solidaritätszuschlag enthalten?

Nein. Angezeigt wird die tarifliche Einkommensteuer; Zuschlagsteuern werden hier nicht ergänzt.

Warum kann der Steuerbescheid abweichen?

Individuelle Abzüge, Einkunftsarten, Freibeträge und Sonderregelungen können die tatsächliche Steuer verändern.

Für welches Jahr gilt der Tarif?

Die hinterlegte Tarifformel gilt für den Veranlagungszeitraum 2026.