Severance Pay Calculator

Der Severance Pay Calculator schätzt eine Abfindung nach der in Deutschland gesetzlich ausdrücklich geregelten Formel des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Dieser Anspruch entsteht jedoch nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 1a KSchG, insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung mit entsprechendem Hinweis des Arbeitgebers und wenn keine Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist erhoben wird. Der Rechner ist daher eine Orientierung für diesen speziellen gesetzlichen Fall und keine Aussage darüber, ob in einer konkreten Situation überhaupt ein Abfindungsanspruch besteht.

Eingaben

Ergebnis
Geschätzte Abfindung nach § 1a KSchG
Angerechnete Beschäftigungsjahre
Faktor pro Jahr
Monatsverdienst

1. Monatsverdienst eingeben. Maßgeblich ist nach § 10 Abs. 3 KSchG der Verdienst bei regelmäßiger Arbeitszeit im Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet.

2. Volle Beschäftigungsjahre erfassen. Geben Sie die abgeschlossenen Jahre ein.

3. Zusätzliche Monate ergänzen. Ein Rest von mehr als sechs Monaten wird nach § 1a Abs. 2 KSchG auf ein volles Jahr aufgerundet.

4. Schätzung lesen. Der Rechner multipliziert den Monatsverdienst mit 0,5 und den angerechneten Jahren.

Abfindung = 0,5 × Monatsverdienst × angerechnete Beschäftigungsjahre

Nach § 1a Abs. 2 KSchG wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Genau sechs zusätzliche Monate werden in dieser Umsetzung nicht aufgerundet.

Was das Ergebnis bedeutet

Das Ergebnis zeigt die rechnerische Abfindung nach der speziellen §-1a-KSchG-Formel.

Ein Abfindungsanspruch besteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Tarifvertrag, Sozialplan, Vergleich oder gerichtliche Auflösung können zu anderen Voraussetzungen und Beträgen führen; im Einzelfall ist fachkundige Beratung sinnvoll.

Gegeben: 4.200 € Monatsverdienst, 7 volle Jahre und 8 zusätzliche Monate Beschäftigung.

Berechnung: Mehr als sechs Restmonate werden aufgerundet, also 8 angerechnete Jahre. 0,5 × 4.200 € × 8 = 16.800 €.

Ergebnis: Die Schätzung nach § 1a KSchG beträgt 16.800 €.

Interpretation: Der Betrag gilt nur als Rechenwert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1a tatsächlich erfüllt sind.

Gibt es in Deutschland bei jeder Kündigung automatisch eine Abfindung?

Nein. § 1a KSchG regelt einen besonderen Anspruch bei betriebsbedingter Kündigung unter zusätzlichen Voraussetzungen. Andere Abfindungen können aus Sozialplan, Tarifvertrag, Vergleich oder gerichtlicher Entscheidung entstehen.

Wie werden angebrochene Beschäftigungsjahre behandelt?

Für die §-1a-Formel wird ein Restzeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet.

Was zählt als Monatsverdienst?

§ 10 Abs. 3 KSchG verweist auf das, was bei regelmäßiger Arbeitszeit im Beendigungsmonat an Geld- und Sachbezügen zusteht. Die konkrete Einordnung einzelner Bestandteile kann im Einzelfall rechtlich zu prüfen sein.

Ist die geschätzte Abfindung netto?

Nein. Der Rechner zeigt einen Bruttorechenwert auf Basis des eingegebenen Monatsverdiensts und berücksichtigt keine individuelle steuerliche Behandlung.

Kann ein Vergleich eine andere Abfindung ergeben?

Ja. Verhandelte oder gerichtlich zustande gekommene Abfindungen können von der 0,5-Formel abweichen.